Bahntechnisch Unterwiesene Personen

Eine bahntechnisch unterwiesene Person ist eine unverzichtbare Säule im Eisenbahnbetrieb. Sie ist nicht nur mit den ihr übertragenen Aufgaben vertraut, sondern auch umfassend über die Gefahren informiert, die insbesondere durch den elektrischen Bahnbetrieb entstehen können. Diese Personen werden sorgfältig über die notwendigen Verhaltensregeln unterwiesen, um in allen Situationen sicher und korrekt handeln zu können. Diese Unterweisungen gehen über die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung hinaus und müssen jährlich wiederholt werden, um das Wissen und die Achtsamkeit stets auf einem hohen Niveau zu halten.
Allgemeines zur Unterweisung
Bevor eine bahntechnisch unterwiesene Person eine neue Tätigkeit im Eisenbahnbetrieb aufnimmt, muss eine gründliche Unterweisung erfolgen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Person die spezifischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften für die auszuführende Aufgabe kennt. Besonders Triebfahrzeugführer (Tf) müssen sich der Besonderheiten bewusst sein, die in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise in Werken mit speziellen Arbeitsschutzvorgaben, gelten. In solchen Bereichen kann es notwendig sein, zusätzliche Schutzausrüstung, wie Schutzmasken oder ähnliches, zu tragen. Es ist die Verantwortung des Unternehmens, diese Ausrüstungsgegenstände vor Arbeitsbeginn bereitzustellen.
Eignung, Befähigung und Dienstfähigkeit
Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb, insbesondere Triebfahrzeugführer, müssen jederzeit über die erforderliche Eignung und Befähigung verfügen, um ihre Aufgaben sicher ausführen zu können. Dies umfasst sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten, Fertigkeiten und fachliche Kenntnisse. Besonders wichtig ist, dass das Hör- und Sehvermögen nicht beeinträchtigt ist. Sollte eine Person Seh- oder Kommunikationshilfen benötigen, so sind diese während der Arbeit zu verwenden, und es sollte immer ein Ersatz mitgeführt werden.
Die Befähigung zur Ausführung der Tätigkeit schließt auch die Dienstfähigkeit ein. Es ist zwingend erforderlich, dass die Arbeit ausgeruht und ohne Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder ähnlich wirkenden Substanzen aufgenommen und durchgeführt wird. Es muss beachtet werden, dass die Dienstfähigkeit nach dem Konsum solcher Substanzen noch über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt sein kann.
Werden Medikamente eingenommen, so ist es von großer Bedeutung, sich über mögliche Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit zu informieren. Diese Informationen können beim Arzt oder in der Apotheke eingeholt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass Medikamente gewählt werden, die die Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigen. Sollte dies jedoch der Fall sein, ist die Ausübung des Dienstes nicht gestattet.
Sollte eine bahntechnisch unterwiesene Person bemerken, dass sie aufgrund gesundheitlicher oder anderer Gründe die Tätigkeit nicht mehr sicher ausführen kann, so ist dies unverzüglich der zuständigen Stelle zu melden. Triebfahrzeugführer müssen in solchen Fällen sofort anhalten, um Gefahren zu vermeiden.
Regelmäßige Überprüfung der Eignung
Die Eignung von Personen, die im Eisenbahnbetrieb tätig sind, wird regelmäßig von anerkannten Ärzten oder Betriebsmedizinern überprüft. Bei Triebfahrzeugführern sind diese Vorgaben in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) festgelegt. Diese Verordnung regelt die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins, einschließlich der notwendigen medizinischen Untersuchungen.
Fazit
Die bahntechnische Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitskultur im Eisenbahnbetrieb. Sie gewährleistet, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sicher und verantwortungsvoll zu erfüllen. Durch regelmäßige Schulungen und die strikte Einhaltung der Vorschriften wird das Risiko von Unfällen minimiert, und die Sicherheit im Bahnbetrieb wird nachhaltig gewährleistet.